Nostalgieschiausfahrt des AV Weyer zu Gast in der 6a

Sa., 14. Februar 2015
Anläßlich einer Verkehrskontrolle wurde der Bus der AV Weyer Nostalgieschifahrt vor der Kletterhalle 6a von der Gendarmerie gestoppt. Nach Bezahlung eines Organmandates über Schilling 20,-- konnte die Fahrt auf die Forsteralm fortgesetzt werden.

Zu einer Verkehrskontrolle durch die Gendarmerie kam es am Samstag vor der Kletterhalle 6a. Ein mit mehr als 40 Personen überbesetzter Postbus wurde bei einer Routinekontrolle gestoppt. Es wurde ein Verstoß nach dem seit 1. Feb. geltenden Schifahrerpatentgesetz festgestellt und geahndet. Dieses Gesetz ist in Kraft getreten, da die Urenkel von Matthias Zdarsky die Patentierung des Schifahrens zugunsten ihres Urgroßvaters betrieben haben. Nach jahrelangem Rechtstreit ist es nun dem US-amerikanischen Anwalt Eddy Fagan gelungen dies vor Gericht durchzusetzen. Die Regierung in Brüssel hat daraufhin sofort ein Gestz erlassen, dass besagt, dass jeder Schifahrer im vorhinein pro Schitag Euro 0,20 an Patentgebühr zu zahlen hat. Seit 1. Feb. ist dieses Gesetz in Kraft. Alle Schifahrer sind somit verpflichtet ab sofort diese Gebühr im voraus zu bezahlen, ansonsten sind Strafen bis zu 14 Tagen Arrest möglich. Wie man sieht, wird dieses Gesetz auch schon beinhart executiert.

Zur Einzahlung dieser Gebühr kann Ihnen der Autor dieser Zeilen ein entsprechendes Konto nennen.

Beginn der AmtshandlungLenkerkontrolleKlärung, ob Schifahrerpatentabgabe bezahlt worden istAnruf im MinisteriumDiskussion, wie man die verhängte Strafe von Schilling 20,-- aufbringt.Nach Bezahlung der StrafeAlles läst sich in Wohlgefallen auf.Historischer Postbus vor 6aFranz im Norweger PulliDie nostalgische Gruppe mit dem Leiter der Ausfahrt Sepp Schwaiger (4. v.r.)Die Fahrt geht weiter zur Forsteralm
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